Energieausweis

Ein Energieausweis enthält Kennwerte eines Gebäudes zur Klassifizierung und Bewertung der energetischen Eigenschaften bzw. der Effizienz.

Die Erfordernis der Vorlage eines Energieausweises ist in den Baugesetzgebungen der Bundesländer (z. B. Zu-, Um- und Neubauten, Sanierung) sowie im Energieausweis-Vorlage-Gesetz (z. B. Verkauf, Verpachtung und Vermietung von Gebäuden) festgelegt.

Kosten:

Die Kosten eines Energieausweises sind u. A. von folgenden Faktoren abhängig:

- Komplexität und Größe eines Gebäudes, Wohnung etc.
- Anzahl unterschiedlicher Aufbauten (Wände, Decken, Böden), Fenster und Türen
- Vorliegen von aktuellen und genauen Bestandsplänen bei Um- und Zubauten bzw. Sanierungen
- Qualität der Planunterlagen und Bauteilbeschreibungen (Aufbauten, Fenster, Türen) im Allgemeinen

In Abhängigkeit dieser Faktoren wird ein individuelles Angebot erstellt. Wird ein Planungsauftrag erteilt, ist die Erstellung eines Energieausweises in der Regel im Honorar inkludiert.

Erforderliche Unterlagen:

- Pläne (Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Bauteilbeschreibungen (Materialien, Stärken) der thermischen Hülle
- Größe und Kennwerte von Fenster und Türen
- Angaben zu konditionierten / nicht konditionierten Bereichen
- Angaben zu haustechnischen Anlagen

Weiterführende Informationen:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210400.html
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/80545.htm