Bauplanung

Nachfolgend ist der klassische Planungsablauf für Bauprojekte angeführt, welcher sich in unterschiedliche Leistungsstufen gliedert.

Auch wenn seitens des Bauherrn bereits ein Entwurf vorhanden ist, empfehle ich den Durchlauf sämtlicher unten angeführter Punkte bis zur Einreichplanung. Basierend auf den Überlegungen des Bauherrn wird der Entwurf soweit komplettiert, dass er nicht nur den gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben entspricht, sondern auch die Empfehlungen und Hinweise seitens des Planers beinhaltet. Je genauer die Wünsche, Anforderungen und Überlegungen seitens des Bauherrn vor Beginn der Planung definiert sind, desto günstiger wird die Planung.

Sie erhalten von mir keine reinen Zeichendienstleistungen im Sinne eines Zeichenbüros, sondern komplette und überlegte Planungsleistungen.

Erstgespräch

Nach Kontaktaufnahme erfolgt ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch. Das geplante Bauvorhaben wird besprochen, der Leistungsbedarf eruiert und die weitere Vorgehensweise festgelegt. Dem Auftraggeber (AG) wird ein schriftliches Anbot übergeben. Nach Beauftragung wird als nächster Schritt ein Konzept erstellt.

Konzept

1. Nach einer gemeinsamen Besprechung des geplanten Bauvorhabens werden anhand einer Checkliste die Wünsche und Vorgaben seitens des Auftraggebers (AG) gemeinsam mit dem Auftragnehmer (AN) und teilweise durch den AG selbständig festgehalten. Der AG erhält dazu eine Sammlung von Hinweisen, Tips und Empfehlungen zu vielen Themen rund ums Bauen.

2. Folgende Grundlagen für die Planung werden vom AN erhoben:

- Bebauungsvorgaben (Bebauungsplan oder Bauplatzbewilligung)
- Weitere Vorgaben und Wünsche seitens der Behörde.
- Leitungslagen (Kanal, Wasser, Strom, Gas, Kabel-TV usw.) und Erschließung
- Digitaler Lageplan vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
- Höhenaufnahme des Baugrundstücks (Grundgrenzen müssen ersichtlich sein)
- Radiästhesie (Wünschelrutengeher) auf besonderen Wunsch (nicht im Anbotspreis enthalten)
- Erstellung von Bestandsplänen im Falle von Zu- und Umbauten.

Ein aktueller Grundbuchsauszug ist vom AG beizustellen.

3. Eine gemeinsame Besichtigung des Baugrundstücks ist für eine umfassende Planung unabdingbar!

Anschließend wird die Checkliste komplettiert. Diese bildet zusammen mit den Unterlagen gemäß Punkt 2 die Basis für den Vorentwurf. Sollte nur das Konzept beauftragt werden, werden alle Unterlagen dem AG schriftlich und digital übergeben.

Vorentwurf

In der Vorentwurfsphase wird das Konzept zu Papier gebracht. Erste Skizzen mitsamt einer groben Kostenschätzung werden erstellt. Um die Anforderungen und Wünsche des Bauherrn bestmöglich erfüllen zu können, sind in den meisten Fällen mehrere Besprechungen und Entwürfe notwendig. Diese Phase ist sehr wichtig und beansprucht entsprechend viel Zeit, die im Sinne eines zufriedenstellenden Ergebnisses jedoch investiert werden muss. Unterbrechungen seitens des AG, um eventuell Anforderungen und Wünsche zu überdenken und formulieren, Erfahrungen oder geänderte Umstände einfließen zu lassen, sind keineswegs unangebracht und dienen auf jeden Fall dem Projekterfolg. Falls Sie sich selbst einen Entscheidungsdruck auferlegen, lassen Sie sich genug Zeit, um ihn abliegen zu lassen.

Entwurf

Auf Basis des gewählten Vorentwurfs wird ein CAD-Plan inklusive Dokumentation und einfachen 3D - Schaubildern zur Feinabstimmung erstellt. Nach der erfolgten Feinabstimmung (Situierung, Maße, Bauteilbeschreibungen, optische Gestaltung, Außenanlagen) wird der Energieausweis erstellt. Sollten zur Erreichung von geforderten energetischen Kennwerten Anpassungen notwendig sein, werden diese umgehend eingearbeitet, soweit dies möglich und gewünscht ist. Es erfolgt erneut eine Kostenschätzung.

Einreichplanung

In dieser Phase werden sämtliche für die Einreichung bei der Behörde notwendigen Unterlagen erstellt. Dies sind in den meisten Fällen:

- Ansuchen samt Beilagen
- Einreichplan
- Baubeschreibung
- Energieausweis

Je nach Erfordernis werden zusätzliche Unterlagen für die Einreichung bei der Gewerbebehörde und Brandschutz- und Fluchtwegpläne (gemäß TRVB O 121 und ÖN F 2030 in Absprache mit der zuständigen Behörde und Feuerwehr) erstellt.

Diese Unterlagen werden nun der jeweils zuständigen Behörde zur Vorprüfung übergeben. Werden von der Behörde Änderungen verlangt, werden diese umgehend eingearbeitet. Anschließend werden die Unterlagen vervielfältigt und dem AG zur Einreichung übergeben.

Im Falle eines sogenannten „Vereinfachten Verfahrens“ ist von den betroffenen Anrainern die Zustimmung zum gegenständlichen Bauvorhaben einzuholen. Ansonsten wird das Bauvorhaben eingereicht und von der Behörde eine Bauverhandlung ausgeschrieben.

Bauverhandlung

Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die zuständige Behörde wird eine Bauverhandlung mit sämtlichen Projektbeteiligten (Bauherrschaft, Grundeigentümer, Anrainer, Behördenvertreter und Planverfasser) an Ort und Stelle durchgeführt. Vorgebrachte Einwände von Behörden und Anrainern werden festgehalten und beurteilt. Diese fließen gegebenenfalls in den Baubescheid ein. Erst nach Rechtskraft des Baubescheids darf mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen werden.

Ausführungsplanung

Für die Ausführung der Bauarbeiten ist das Erstellen von Polier- und Detailplänen unerlässlich. Der Umfang und Detaillierungsgrad richtet sich nach dem gegenständlichen Bauvorhaben.

In die Polier- und Detailpläne fließen folgende Angaben ein:

- Ausführungsstatiken (Stärke und Qualität von Bauteilen, Gründungsmaßnahmen)
- Bauphysik (Bauteilkatalog, konstruktive Maßnahmen)
- Ausführungen sämtlicher am Bau beteiligten Gewerke (Durchbrüche, Schlitze, etc.)
- Materialangaben, Oberflächenqualitäten, Produktangaben usw.
- Gestalterische Aspekte seitens des AG

Nur eine komplette und durchdachte Ausführungsplanung ermöglicht ein hinsichtlich Kosten, Qualität und Termin erfolgreiches Bauvorhaben.

Die Ausführungsplanung bildet in der Regel die Grundlage für die Ausschreibungen. Werkstattpläne werden durch die beauftragten Werkunternehmer erstellt.

Bestandsplanung

Nach Beendigung aller Arbeiten werden die entsprechenden Planunterlagen gemäß der tatsächlichen Ausführung aktualisiert. Dies beinhaltet u. a. die genaue Lage und den Aufbau von Bauteilen, verwendete Baustoffe, Leitungslagen usw. Ebenso wird ein Bestands-Energieausweis erstellt.